LTT-Test als Nachweis einer Allergie für die Krankenkasse?
Hallo Nile,
unserer Ansicht nach ist ein LTT-Test einem Epikutantest grundsätzlich überlegen. Unabhängig davon ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, Ihnen nur den Festzuschuss zu gewähren, unabhängig von dem Material. Aus dem Grunde ist ein Epikutan-Test nicht angezeigt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Dr. Wolfgang H. Koch
Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats
des Forums Natürliche Zahngesundheit e.V
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- LTT-Test als Nachweis einer Allergie für die Krankenkasse? - Nile, 17.05.2010, 16:20
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