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LTT-Test als Nachweis einer Allergie für die Krankenkasse?

Dr. Wolfgang H. Koch @, Mittwoch, 19. Mai 2010, 13:16 (vor 111 Tagen) @ Nile

Hallo Nile,

unserer Ansicht nach ist ein LTT-Test einem Epikutantest grundsätzlich überlegen. Unabhängig davon ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, Ihnen nur den Festzuschuss zu gewähren, unabhängig von dem Material. Aus dem Grunde ist ein Epikutan-Test nicht angezeigt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Dr. Wolfgang H. Koch
Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats
des Forums Natürliche Zahngesundheit e.V

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